Im „Dritten Reich“ war neben der Polizei und der SS auch die Justiz ein integraler Bestandteil des nationalsozialistischen Regimes. Magdeburger Gerichte fällten von Januar 1933 bis April 1945 u.a. mindestens 183 Todesurteile – z.T. wegen Bagatelldelikten, die die Justiz jedoch seit Kriegsbeginn hart ahndete. In den seinerzeit zwei Magdeburger Justizgefängnissen sowie an weiteren Haftorten im Stadtgebiet befanden sich Tausende Männer und Frauen in Untersuchungs- und Strafhaft nicht nur für die hiesigen Gerichte, sondern u.a. auch für den Volksgerichtshof. Die Strafgefangenen hatten zudem ebenso wie Kriegsgefangene, Fremd- und Zwangsarbeiter sowie KZ-Häftlinge in Magdeburger Rüstungsbetrieben Zwangsarbeit zu leisten. Das betrifft auch die ab 1940 als Strafgefängnis Magdeburg-Neustadt bezeichnete Haftanstalt am Moritzplatz.
Der Vortrag will diese Thematik auch anhand von Fallbeispielen vertiefend darstellen.